Qualitätsstandards neutral und unabhängig überprüfen lassen und nach außen für potenzielle Neumitglieder, Firmenkunden und Kooperationspartner sichtbar machen – das gelingt mit der Zertifizierung nach DIN-Norm 33961 für Fitness- und Gesundheitsstudios. In Kürze können auf Grund einer Weiterentwicklung der Normenreihe DIN 33961 auch EMS-Einrichtungen durch eine Zertifizierung Rechtssicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes erreichen und sich aktiv als Qualitätsanbieter positionieren.
Zertifizierung als wichtiger Qualitätsstandard
In anderen Bereichen der Wirtschaft und Industrie sind DINNorm- Zertifizierungen und unabhängige Qualitätsüberprüfungen bereits seit Langem ein etablierter Standard. Durch die DIN-Norm 33961 hat auch die Fitnessbranche die Möglichkeit, ihre Professionalisierung weiter voranzutreiben. Denn je mehr sich die Fitness- und Gesundheitsanlagen in Richtung Gesundheitsanbieter entwickeln, desto wichtiger ist es, die eigene Kompetenz durch erstklassige Angebote und Programme, qualifizierte Mitarbeiter sowie durch eine neutrale Qualitätskontrolle zu dokumentieren. Und genau dies bietet die DIN-Norm 33961.
Zertifizierung steigert Vertrauen bei Kunden und Partnern
Die Bestätigung der Einhaltung der DIN-Norm 33961 stellt ein unabhängiges Entscheidungskriterium sowohl für Kunden als auch für Kooperationspartner dar. Ein solches Qualitätssiegel steigert das Vertrauen, hat eine besondere Marketingwirkung und ist ein nachhaltiges Verkaufsargument für eine Mitgliedschaft im Studio. Die Zertifizierung gemäß DIN-Norm 33961 belegt dem Studiobesitzer die Qualität seines Angebots und macht dies dem Kunden, vor allem jedoch Interessenten und auch Kooperationspartnern, sichtbar. Damit zeigt sie einen nachhaltigen, echten Mehrwert auf. Doch eine Studiozertifizierung bietet den Studios noch viele weitere Vorteile, z. B.:
• Für den Notfall gerüstet – Sicherheit für die Belegschaft und die Kunden
• Risikoabsicherung durch Rechtssicherheit – mit der DIN-Norm 33961 auf der sicheren Seite
• Kompetenznachweis – Bestätigung der qualifizierten Kundenbetreuung durch das Personal
• Geprüfte Ausstattung – sicheres Training an den Geräten
• Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements – Abläufe und Standards optimieren
Über die DIN-Norm 33961
Mit der DIN-Norm 33961 wurden erstmalig Anforderungen an den Betrieb von Fitnessstudios festgelegt, insbesondere auch an die Betreuung der Kunden. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die die Sicherheit und Qualität hinsichtlich Studioausstattung und -management regeln, und dadurch eine Vergleichbarkeit der vielfältigen Angebote für den Verbraucher ermöglichen. Die DIN-Norm 33961 besteht aus den vier Bereichen „Grundlegende Anforderungen“, „Gerätegestütztes Krafttraining“, „Gerätegestütztes Herz- und Kreislauftraining“ sowie „Gruppentraining“.
Den richtigen Zertifizierungspartner finden
Zurzeit gibt es in Deutschland nur ein einziges Programm das zur Zertifizierung von Studios nach DIN-Norm 33961 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist: „ZertFit“ der unabhängigen Zertifizierungsstelle BSA-Zert (www.bsa-zert.de). Somit verfügt nur die BSA-Zert, die unabhängige Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie, über DAkkS geprüfte Qualität, Neutralität und Unabhängigkeit für eine Zertifizierung von Studios nach DIN 33961. Das „ZertFit-Verfahren“ besteht aus zwei Evaluationsstufen, einer Dokumentenprüfung sowie einer Vor-Ort-Inspektion. Im Anschluss wird dem erfolgreich zertifizierten Studio das „ZertFit“-Zertifikat überreicht.
Neu ab 2019: DIN-Norm-Zertifizierung für EMS-Einrichtungen möglich
Mit der Weiterentwicklung der Normenreihe DIN 33961 um Teil 5, „Elektromyostimulationstraining“ (EMS-Training), wird es voraussichtlich ab Januar 2019 auch als EMS-Anbieter möglich, die eigene Qualität nach außen sichtbar zu machen. Die BSA-Zert hat bereits angekündigt, Zertifizierungen von EMS-Anbietern auf Basis der DIN-Norm 33961, Teil 5, durchzuführen. Die in der DIN-Norm verankerten Anforderungen regeln wichtige Bereiche wie z. B. Ausstattung und Anforderungen an EMS-Geräte, die Bedienbarkeit der Geräte, Betreuungskonzepte, Trainingsprogramme/-ablauf, Personalanforderungen für EMS-Training, Eingangsbefragung/ Anamnese sowie Trainingsdurchführung und deckt die aktuellen Regelungen des modernisierten Strahlenschutzrechtes vom 19. Oktober 2018 bereits ab. Die Qualität und Sicherheit von EMS-Training ist somit in einer offiziellen DIN-Norm verankert.